Wilhelm Mastaler: Historisches rund um die Stadt Güstrow






Der "Froner" der Stadt Güstrow


(2007, ba. M. Mastaler 2019)

Der "Froner" der Stadt Güstrow verwaltete ursprünglich – seinem Namen entsprechend - ein fürstliches Amt, bedeutete doch seine Bezeichnung "Froner", dass es sich um einen "Herrendiener" handelte, zuständig als "Scharfrichter" oder "Nachrichter" für die Durchführung richterlicher Urteile, auch der Hinrichtungen und der Folter innerhalb der Domanialämter Güstrow und Schwaan, einschließlich der Städte Schwaan, Laage und Krakow. Da er mit dieser Tätigkeit nicht ausgelastet war, hatte er daneben in den genannten Ämtern mit seinen Leuten auch alle verendeten Haustiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Hunde und Katzen) von den Straßen und in den domanialen Dörfern seines Bereiches wegzuräumen und die Kadaver an ihm vorgegebenen Stellen zu vergraben. Zu seinem Arbeitsbereich gehörten neben den genannten Städten auch die ritterschaftlichen Güter, deren Besitzer angehalten waren, sich des Froners zu bedienen. Für dieses Amt hatte er dem Herzog jährlich eine entsprechende Pachtsumme zu zahlen (1).
Aus Gründen der Zweckmäßigkeit verpflichtete ihn auch die Stadt Güstrow anschließend für diese Aufgaben als "Froner" und "Scharfrichter", oder "Büttel", in dem Stadtgebiet. Dafür stellte ihm der Magistrat unentgeltlich eine Wohnung und die notwendigen Nebenräume zur Verfügung. So kommt es, dass die Tätigkeiten des "Froners" und des "Scharfrichters" in den Urkunden nicht immer eindeutig getrennt wurden (2). Unser Froner war also ein Angestellter, der gleichzeitig zwei Herren diente – dem Landesherrn und dem Rat der Stadt. Durch diesen Umstand kam es immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten, die erst im Jahre 1777 durch einen Vergleich zwischen dem Herzog und dem Rat der Stadt beigelegt wurden (3).

In diesem Beitrag soll nur die Tätigkeit des Froners als "Abdecker" der Stadt Güstrow behandelt werden, nicht seine Aufgabe als Scharfrichter (eigener Bericht "Der Güstrower Scharfrichter und die Hexenprozesse"). Nach der Aufhebung der Folter und der Einrichtung des Kriminal-Kollegiums in Bützow im Jahre 1812 verstand man unter dem "Froner" nur noch den Abdecker der Stadt. Seine Hauptaufgabe bestand in der Beseitigung des im Stadtbereich krepierten Viehes, das er aus den Häusern und Straßen wegzubringen und zu verscharren hatte. Die Kadaver waren an einem sicheren Ort, der ihm zugewiesen wurde, in einer "Schindergrube" oder "Fillkuhle" (= Viehkuhle) zu vergraben, um dem Ausbruch von Seuchen vorzubeugen. Als Entgelt hatte der Froner das Recht, die Kadaver vorher abzuhäuten und die Häute zur Herstellung von Leder an die Gerber oder Schuster zu verkaufen. Daneben aber war der Froner mit seinen Knechten auch zuständig für die Reinigung des Marktes und der Straßen von Mist und sonstigem Unrat. Ferner hatte er die "heimlichen Gemächer" oder "Privets" (Toilertten) der öffentlichen Gebäude zu reinigen.

Bis heute wissen wir noch nicht – wegen der beim Stadtbrand 1503 verlorenen Unterlagen, wann die erste Beauftragung eines Froners in unserer Stadt erfolgte. Eine erste urkundliche Erwähnung des Froners stammt im Stadtarchiv aus dem Jahre 1535, als die Stadt dem Froner einen Betrag von 9 Schillingen auszahlte "vor vyff mall tho ropende". Er hatte also fünf Mal in den Straßen eine bestimmte Nachricht des Magistrats "ausgerufen", denn auch diese Aufgabe wurde häufig von ihm gefordert. In dieser Urkunde kam auch noch seine Doppelrolle zum Ausdruck, denn er wurde als "Bodell" (Büttel) bezeichnet (4). Aus dieser frühen Zeit ist bekannt, das 1548 dem "Simon von Thenen" ein Betrag von 1 Gulden ausgezahlt wurde "vor dath frohner hueß", anscheinend für die Reparatur seines Hauses (5).
Es ist damit aber nicht bekannt geworden, wo sich die Wohnung des Froners in der Stadt Güstrow befand, auch wenn er 1548 erneut einen Betrag von 59 Gulden für die Errichtung oder Reparatur des Galgens erhalten hat (6).
Erstmalig erfährt man am 04.01.1682 in den Stadtfreiheiten über ein Haus des Scharfrichters und Froners in der Stadt. Jürgen Gebhard baut ein Haus an Rosengarten (vor dem Schnoientor).

Im Jahre 1555 beklagte sich der Herzog Johann Albrecht über die Arbeit des Güstrower Froners und schrieb an den Magistrat: " ... Ob wir woll euch vorm Jhare volgendes auch mehrmals ernstlich bevohlen, mit vleis auffsehen zu habenn, das kein todt Viehe oder Aas zu vorgifftunge der leuthe und vorursachunge mancherley kranckheit inn unser Stadt Güstrouw hin und wider zuliegenn pleibenn gestattet, sondern solchs alle tage oder wochentlich who es befunden durch den bodell [Büttel] aus der Stadt zuschaffenn unnd das auch ein jeder Inwohner solchs inn oder vor seinem hause mit nichten geduldenn, Sonderenn das allewege who das vorhandenn durch den boedell hinweg bringenn zulassen unserm Stadtvogede zuvormelden unnd anzuzeigen, auch das einn jeder den koth und mist wochentlich für seiner thoer aus der Stadt schaffen solle. So erwarten wir doch, das vonn euch semptlich und sunderliche, vornemblich die die regierunge fhuerenn unnd dar ihnen die Obersten sein, wollenn derselbenn unsern trulich nicht alleine keine volge geschiecht, Sondern das ihr auch darüber den bodell zusehet, das ehr denn unflat unnd vorreinigunge aus den cloaken unnd heimlichenn gemechern in unser Stadt bei euch solle vorgrabenn, wie dhann newlich nahendt bey dem barfüsser closter geschehenn, welchs uns ghar nicht unpillich zu sonderlichem missfallen gelanget, dermassenn unsere pilliche bevehlich - darmit wir gemeine wollfahrth zu dienenn geneigt - zu unserer fürstlichen verachtunge alß leichtfertig in denn windt zu schlagenn unnd nicht alleine zuverachtenn, ... Dhar uns dhann keines weges solchs langer zu gedulden gelegen, so bevhelen wir euch hiermit samptkich unnd besondern ander weit, ernstlich wollende, das ihr den vorbemerkten bodell darhin haltet, das ehr denn unflat so ehr neulich bei dem barfüsser Closter vergrabenn, widerumb aus der Stadt auch alles todes viehe unnd Aas welcher orter es in der Stadt befundenn, vor das Stadt thor in die schindher gruben brenge, unnd das ein itzlicher bürger und Inwoner who für seiner thoer oder im hause Aas vorhanden, antzeige unnd offenbare unnd aus der Stadt dem bodell brenngen lasse, unnd mit nichtenn vorschweige, Das inn gleichenn auch ein jder bürger unnd einwoner alle wochenn den koth und mist für sein orthen aus der Stadt schaffe, Alles bei straff eines halben gulden unserm gherichte zu geben, so offt ein jder diesen unserm bevehlich unnd desselbenn einer beyde puncte nicht haltenn wirtt, unnd darmit sich niemandts der unwissenschafft zu entschuldigenn haben moege, So wollet solches alles uff dem predigstule [der Kanzel] offentlich publicire und vorkundigen lassen, unnd diesen allenn one entschuldigunge, sowegen und in besonderen undertenige volge tuen bei vermeidunge hundert thaler unserm fisco unableßlich ihm fall ernster straff und ungnade" (7).
Mit diesem Schreiben hatte der Herzog die Stadt nochmals auf die wichtigsten Aufgaben des Froners hingewiesen: das Wegschaffen des toten Viehs und das Reinigen der Straßen.

Im Jahre 1589 beklagte sich hingegen der Froner über die Baufälligkeit seines Wohnhauses. Dazu kamen die ständigen Beschwerden der Einwohner über die üblen Gerüche, die von seinem Gewerbe ausgingen. Hatte doch der Abdecker das Recht, die von ihm wegzubringenden Tiere vorher zu enthäuten und das Fell zur Weiterbearbeitung als Leder an die Schuster, Gerber, Beutler (Kürschner) oder Riemer (Riemenmacher) zu verkaufen. Man kann sich gut vorstellen, welchen "Gestank" diese in seinem Hause zum Trocknen aufgehängten Häute verbreiteten. Der Froner schlug aus diesen Gründen 1589 selbst vor, die Fronerei "an einen andern von den Bürgern etwas abgelegenen Ort an der Stadtmauer" zu verlegen. Er hoffte, darin auch eine bequemere Wohnung zu erhalten und machte den Vorschlag, den Erlös aus dem Verkauf des jetzigen Hauses für den Neubau zu verwenden (8).
Im gleichen Jahre wurde auch die Fronerei noch an den Rand der Stadt an die Schnoienmauer verlegt neben den zur Stadtmauer gehörenden "Armsünderturm" (9). Da der Froner aber auch Angestellter des Herzogs war, forderte die Stadt im Jahre 1608 von dem fürstlichen Amt, die ausgelegten 2/3 der Baukosten zu erstatten (10).

Für das Wegbringen des toten Viehes und das Verscharren der Kadaver konnte der Froner von jedem Viehbesitzer einen festgelegten Geldbetrag fordern. Im Jahre 1606 hatte der Rat der Stadt festgelegt:
- für ein Pferd oder einen Ochsen – 8 Schilling,
- für eine Kuh oder einen Stier – 6 Schilling,
- für ein Kalb, ein Schwein oder ein Schaf – 3 Schilling,
- für ein Ferkel – 1 Schilling 6 Pfennige.
Als Ort für das Verscharren der Kadaver war dem Froner eine neue "Fillkuhle" (Viehkuhle) beim Krauel "bawen dem Kuelwege" (Kuhlenweg) angewiesen worden (11). Von diesen dort angelegten Gruben hat der Kuhlenweg seinen Namen noch bis heute erhalten.

Neben diesen Tätigkeiten hatte man dem Froner noch eine andere "ungeliebte" Arbeit übertragen: Er hatte nämlich mit seinen Knechten regelmäßig die "geheimem Gemächer" oder das "Secret" bzw. "Privat" (die Abortgruben) der öffentlichen Gebäude, also auf dem Rathause und dem Gerichte, zu reinigen und den Inhalt abzufahren. Auch die Aborte des Schlosses waren von ihm als Angestellter Froner des Herzogs zu entleeren. Dazu kam auch noch die Reinigung des "gewelbes" (des Turmgewölbes) in der Pfarrkirche. Die Turmwächter - in Kriegszeiten auch ihre Helfer – hatten es sich angewöhnt, ihre Notdurft einfach auf dem Gewölbe des Turmes zu verrichten. Für diese Tätigkeit wurde der Froner jedoch besonders entlohnt (12), (13). Im Jahre 1641 stellten die Vorsteher der Kirche fest, "damit der Klockenstuhl nicht verbersten und dadurch der Kirche so großer schade geschehen möchte", wenn das Gewölbe nicht umgehend gereinigt würde. Sie hätten sich darüber bereits mit Zustimmung des Rates mit dem Froner über einen Betrag von 8 Rt geeinigt. Dieser sah aber jetzt eine günstige Gelegenheit, mit dem Rat der Stadt über einen Kirchenstuhl für sich und seine Frau zu verhandeln. Die Einwohner sahen den Froner nicht gerne in ihrer Nähe, nicht nur wegen seines Gewerbes als Abdecker, sondern hauptsächlich wegen seiner Arbeit als Scharfrichter. Als der Froner jetzt auch noch versprach, diese Arbeit in Zukunft alle Jahre auszuführen, obgleich seine Vorgänger dafür immer 100 Gulden erhalten hätten, wies der Rat ihm und seiner Frau einen Stuhl "an einem bequemen orth … unter der Orgel" für einen Taler Pacht an. Dafür wollte er das Turmgewölbe auch unentgeltlich durch seine Knechte reinigen lassen (14).

Für den Herzog bzw. das herzogl. Amt hatte der Froner auch auf Anforderung 4 Sau- oder Jagdhunde (für die Hetzjagd auf Wildschweine), die ihm von dem fürstl. Förster übergeben wurden, unentgeltlich durchzufüttern. Da diese Tiere mit Fleisch gefüttert wurden und er für sie keinen besonderen Raum hatte, liefen sie ständig auf der Straße frei herum und hatten verschiedentlich Menschen und Kinder angefallen und auch einige Schafe gerissen. Die Bürger forderten 1766 den Herzog auf, die Hunde aus der Stadt zu schaffen. Dieser ordnete deren Entfernung auch nach dem Abklingen der gerade herrschenden Viehseuche an. Bis dahin sollte der Froner sie aber an die Kette legen oder mit einem Maulkorb versehen (15).

Zu den Aufgaben des Froners gehörte es auch, alle 7 Jahre die in der Stadt herumstreunenden herrenlosen Hunde zu erschlagen. Dabei hatten wohl der Froner oder seine Knechte in der Vergangenheit nicht ganz korrekt gehandelt, denn als der Magistrat 1636 wieder das "Hundeschlagen" anordnete, bestimmte er, dass der Froner "niemands zeichen geben soll" (16), was sicher nicht ganz unentgeltlich geschehen war. Das dabei gewonnene feine Leder war bei den "Beutlern", den Kürschnern, wegen seiner Geschmeidigkeit besonders beliebt. Dabei muss der Froner ein gutes Geschäft gemacht haben, denn er lieferte "nach alter Gewohnheit" den Herren des Magistrats alle zwei Jahre 12 Paar lederne Handschuhe. Im Laufe der Zeit war das Erschlagen der herrenlosen Hunde anscheinend in Vergessenheit geraten, denn 1754 machte der Froner dem Magistrat den Vorschlag, die inzwischen stark angewachsene Zahl der Hunde zu verringern. Nur noch die Einwohner mit einer größeren Landwirtschaft oder größere Handwerksbetriebe sollte die Hundehaltung erlaubt sein. Die übrigen Bewohner hätten ihre Hunde abzuschaffen oder sollten gewärtig sein, "dass sie ihnen vor den Türen totgeschlagen werden" (17). Die Erlaubnis zum Hundeschlagen wurde ihm daraufhin erteilt, doch mussten seine Knechte zwei Tage vorher durch die Stadt gehen und die Einwohner warnen. Es durften jedoch keine Hunde erschlagen werden, die "nicht über den Rinnstein gekommen" wären oder auswärtigen Gästen gehörten, die am Abend die Stadt wieder verlassen wollten (18).

Da dem Froner das regelmäßige Erschlagen der Hunde nicht gestattet wurde, weigerte sich dieser im Jahre 1768, die alle zwei Jahre fälligen Handschuhe in Zukunft zu liefern. Als er trotz Aufforderung durch den Magistrat nicht dazu bereit war, wurde er zu einer Strafe von 10 Rt verurteilt und ihm anschließend ein "Musquetier" in seinem Hause einquartiert, den er zu verpflegen hatte, bis die geforderten Handschuhe von ihm geliefert würden (19). Jetzt aber beklagte sich der Froner beim Herzog und behauptete, dass die Lieferung der Handschuhe nur "ein praesent" gewesen sei, wenn das Hundeschlagen einträglich gewesen wäre. Da man es aber abgeschafft hätte, könne er auch keine Handschuhe mehr liefern (20).
Daraufhin pfändete der Rat der Stadt dem Froner zwei silberne Kessel und einiges Zinngeschirr aus seiner Küche (21). Erst jetzt erklärte er sich, nachdem der Herzog seine Beschwerde abgewiesen hatte, zur fälligen Lieferung der Handschuhe wieder bereit. Daraufhin wurden ihm auch die gepfändeten Gegenstände zurückgegeben (22).
Um das Hundeschlagen wieder einzuführen, unterbreitete der Froner 1776 der Stadt den Vorschlag, an die Hundebesitzer Zeichen verkaufen zu dürfen, damit ihre Hunde nicht erschlagen würden. "So hat ein jeder die Pflicht, seinen Hund solange einzusperren, und wer dies nicht will, der kauft sich für seinen Hund ein Frey-Zeichen" (23). Erst im Jahre 1871 wurde dem Froner die Lieferung der 12 Paar Handschuhe erlassen gegen die Zahlung von 3 Talern, ab 1880 von 12 Mark (1 M. für jedes Paar) (24).

Der Froner und die Stadthirten hatten "von alters her" das sogenannte "Marktrecht", d.h. das Recht, an den Markttagen aus jedem Wagen, der von außerhalb mit Waren durch das Tor in die Stadt kam, etwas für sich ohne Bezahlung entnehmen zu dürfen. Das "Marktrecht" war dem Froner zugestanden worden für die Verpflichtung, den Marktplatz nach jedem Wochenmarkt wieder zu reinigen. Jedoch im Jahre 1643 beschwerten sich die Einwohner, dass der Froner und seine Frau den von Krakow in die Stadt kommenden Händlern die Fische "aus den Kiepen und Körben" nehmen würden, ganz gegen den Gebrauch, nach dem sie nur etwas aus den Wagen nehmen dürften, nicht aus den Kiepen und Körben. Als der Rat den Froner vorlud, behauptete dieser, er hätte nichts aus den Körben und Kiepen entnommen, sondern die Leute hätten ihm die Lebensmittel freiwillig gegeben (25).
Der Rat der Stadt beschwerte sich im Jahre 1681 erneut "über die Hirtenweiber und Fronerknechte", weil diese am Polterabend von den Brautpaaren "Hochzeitsgebühren" oder ein Essen verlangen würden. Der Rat erklärte ihnen, dass sie nicht berechtigt seien, solche Ansinnen vorzubringen, da es kein altes Herkommen sei". Auch dürften die Hirten niemand bedrängen, der kein Vieh auf der Stadtweide hätte (26). Diese alten Gebräuche wurden vom Magistrat im Jahre 1685 endgültig abgeschafft (27).


Straßenkehrer

Abb. 1."... dass er zweymal das markt zufegen ..."
(aus dem Kämmerei-Register von 1593, StA)

Zu den Aufgaben des Froners gehörte auch das Reinigen der Gassen und des Marktplatzes von Unrat und Stalldung. Die Bürger mit Viehhaltung waren zwar berechtigt, ihren Stalldung eine Woche lang vor der Tür auf dem Gehsteig zu lagern, bevor sie ihn auf ihr Ackerland abfahren mussten, wobei ihnen der Verkauf des Dunges an Fremde streng verboten war. Der über den Rinnstein auf der Straße und auf dem Marktplatz liegende Unrat war jedoch von dem Froner und seinen Knechten aus der Stadt zu bringen. Und diese Aufgabe war ein ständiger Anlass zu Beschwerden des Magistrats und des Herzogs, der bereits 1555 den Rat der Stadt aufgefordert hatte, seine Anweisungen darüber "nicht leichtfertig in den windt zu schlagenn". War sein Befehl doch von allen Kanzeln öffentlich verkündet worden. Bei Verstößen wurde den Bürgern eine Strafe von einem halben Gulden angedroht (28).
Zu einer erneuten Beschwerde des Magistrats über den Froner kam es im Jahre 1648. Der Rat der Stadt wollte nicht gestatten, "dass das markt, wie bishero geschehen, mit mist und koth sollte verunreiniget und verunzieret werden". Dazu wäre es gekommen, weil die um den Markt herum wohnenden Bürger ihren Mist einfach über den Rinnstein werfen oder auf den Markt bringen würden. Daraufhin erhielt der Froner den Befehl, die betreffenden Einwohner jedesmal für 12 Schillinge zu pfänden (29). Die Ermahnungen hatten aber wohl nicht viel geholfen, denn 1678 machten der Bürger-Ausschuss und die Viertelsmänner den Bürgermeister und die Ratsherren darauf aufmerksam, sie hätten "doch täglich vor augen, welcher gestalt der Markt dieser Stadt also mit unflath und mist allenthalben bedecket, dass man fast keine steine mehr darauf sehen mag". Man könne kaum noch über den Markt gehen und sollte den Froner einmal ernstlich verwarnen (30). Als der Magistrat den Froner aufforderte, den Marktplatz alle 14 Tage zu reinigen bei Androhung einer Strafe von 500 Rt., beschwerte sich dieser 1680 beim Herzog. Seine Vorgänger hätten es noch einfacher gehabt, da früher die Einwohner ihren Mist noch auf dem Gehweg gelagert und selbst weggefahren hätten. Jetzt aber würden sie ihn einfach über den Rinnstein kippen und sogar des nachts auf den Markt fahren. Außerdem hätten früher nicht so viele Leute am Markt gewohnt, um selbst mit ihren Knechten und Wagen den Markt zu reinigen (31). Um dieses Problem endlich abzustellen, bat der Magistrat den Herzog, "zwo Wagen, jeden mit 4 Pferden bespannt, sambt den dazu gehörigen Leuten" anzuschaffen. Diese sollten täglich den Unrat aus den Gassen abfahren. Zur Deckung der Unkosten sollte von jedem Hause wöchentlich ein Schilling und von jeder Bude 6 Pfennige gegeben werden. Der Froner aber wurde nochmals an seine besondere Pflicht zur Reinigung des Marktes erinnert (32).
Aber das Problem der Marktreinigung war damit noch nicht gelöst, denn 1684 beklagten sich die Einwohner, dass der Froner die bei der Abfuhr des Unrates eingesetzten Wagen mit so schmalen und losen Seitenbrettern versehen hätte, dass beim Hinausfahren der größte Teil der Ladung wieder vom Wagen fallen würde. Die Strecke vom Markt über den Pferdemarkt bis zum Schnoientor sei anschließend so verschmutzt, dass sie zu Fuß kaum noch betreten werden könne (33). Wenn dieser Bericht auch sicher etwas übertrieben ist, so gibt er doch ein anschauliches Bild vom Zustand unserer Straßen. In den folgenden Jahren wurden immer mehr die Einwohner selbst verpflichtet, die Straßen vor ihren Häusern jede Woche zweimal, am Mittwoch und am Sonnabend, zu reinigen (34); das Säubern des Marktplatzes aber erfolgte durch die Armen der Stadt, die dafür vom Armen-Institut jedesmal eine Zulage von einem Schilling erhielten (35).
Die Abfuhr des zusammengefegten Schmutzes erfolgte weiterhin durch die Knechte des Froners.

Die Fronerei wurde im Jahre 1753 meistbietend in Erbpacht vergeben, sodass der Pächter sie jetzt selbst seinem Nachfolger überlassen oder verkaufen konnte. Er war nun für die Domanialämter Güstrow, Schwaan, Stavenhagen und einen Teil des Amtes Goldberg zuständig. Dafür hatte er dem herzogl. Amt eine Erbpacht von jährlich 170 Rt zu zahlen (36). In dem Erbpachtvertrag von 1859 wurde allerdings nur noch von den Domanial-Ämtern Güstrow und Schwaan sowie den Städten Krakow, Laage und Schwaan gesprochen (37). Während am 6.9.1906 auch die Stadt Teterow dem Güstrower Froner zugeteilt wurde, erhielt er 1916 wieder einen Teil der Fronerei Goldberg übertragen (38).
Bei diesem Doppelvertrag des Froners mit dem Herzog und der Stadt Güstrow war es nur zu verständlich, dass es immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten zwischen den beiden Dienstherren kam. Zu einer grundsätzlichen Klärung kam es erst im Jahre 1777, nachdem die Juristische Fakultät Erfurt ein entsprechendes Gutachten abgegeben hatte:
a) Der Fronerei-Pächter bleibt mit seinen Knechten bei allen Verpflichtungen in den Domanial-Ämtern der Gerichtsbarkeit des herzogl. Amtes und dem Amts-Gerichte unterworfen.
b) Bei allen Verfehlungen in seinen Fronerei-Gebäuden oder bei seinen Frondiensten in der Stadt untersteht er dem Güstrower Magistrat oder dem Stadt-Gericht. Das galt auch für alle Civil- und Strafsachen, mit Ausnahme seiner landesherrlichen Vereinbarungen (39).

Die Hauptaufgabe des Froners war aber immer noch die Beseitigung der anfallenden Tierkadaver. So hatte der Herzog im Jahre 1555 angeordnet, "das kein todt viehe oder Aas zu vorgiftunge der leuthe und vorursachung mancherley kranckheit inn unser Stadt Güstrouw hin und widder zuliegen pleiben gestattet, sondern solchs alle tage oder wochendtlich aus der Stadt zuschaffen" (40). Doch die Klagen über den Froner rissen in den folgenden Jahren nicht ab. Ihm wurde immer wieder vorgeworfen, die abgelederten Kadaver in den Straßen und auf dem Felde einfach liegen zu lassen, obgleich er verpflichtet war, sie in den ihm angewiesenen Gruben zu verscharren. Darüber beklagten sich 1617 die Vierteilsmänner der Stadt, der Froner habe nicht nur die toten Hunde beim Galgen hingeworfen, sondern ließe auch die toten Schweine auf den Gassen und Dämmen liegen (41). Aber auch die Knechte des Froners wussten sich anscheinend zu bedienen, denn 1637 wurde der Froner vom Magistrat nochmals verwarnt, weil seine Knechte bei der Abholung des toten Viehs überhöhte Gebühren gefordert und sich nicht an die Preisanordnung von 1606 gehalten hätten (42).

Als 1637 wieder einmal das Viehsterben ausgebrochen war, sah sich der Herzog Friedrich gezwungen, in einem von der Kanzel zu verlesenden Befehl darauf hinzuweisen, dass die Einwohner das in der Stadt anfallende tote Vieh selbst aus der Stadt bringen und zwei Ellen tief vergraben sollten, da der Froner bei der anfallenden Menge die Arbeit nicht mehr schaffen könnte (43). Auch wurde dem Froner vorgehalten, er würde die abgehäuteten Kadaver einfach vor die Stadttore werfen lassen, sodass man wegen des Gestanks dort kaum noch gehen könne (44).

Als wieder einmal die Pest in der Stadt auszubrechen drohte, verfügte der Herzog 1680, innerhalb von vier Wochen alle Schweine und Ziegen aus der Stadt zu schaffen (45). Doch damit waren die Einwohner nicht einverstanden, denn sie wüsten nicht, wo sie ihre Schweine hinbringen sollten und könnten sie wegen des Sommerwetters auch jetzt nicht abschlachten. Auch würden die Schweine den Unrat in den Gassen fressen und ohne sie der Gestank nur noch größer werden. Sie versprachen, die Schweine in den Häusern zu halten und auf sie zu achten (46).
Bei erneuten Klagen über den Froner brachten die Bürger vor, dass dessen Knechte für jedes tote Schwein oder toten Hund, der vor der Tür eines Einwohners liegen würde, zusätzlich 6 Schilling Trinkgeld fordern würden, auch wenn ihnen das Tier nicht gehört hätte. Ferner würden die Fronerknechte mit dem toten Vieh quer durch die Stadt fahren und nicht, wie ihnen vorgeschrieben, außen um die Stadtmauer herum (47). Besonders wurde bemängelt, dass die Kadaver zwar in die Gruben geworfen, aber nicht oder nur ungenügend mit Erde abgedeckt würden. Das herzogl. Amt schlug deshalb vor, die Stadt solle die Gruben durch ihre Tagelöhner oder die Glasewitzer Bauern zuwerfen lassen (48). Doch das wollte die Stadt nur im Ausnahmefall übernehmen, da der Froner bei dem augenblicklichen Viehsterben mit dem Abhäuten und Vergraben einfach nicht nachkäme (49).

Eine weitere Verordnung des Herzogs Christian Ludwig mit der Bekräftigung der Pflicht, verstorbenes Vieh vom Froner beseitigen zu lassen folgte: " Demnach Wir mit höchstem Mißfallen vernehmen müssen, welchergestalt Unsere, wegen der Vieh-Seuche und Abdeckung des darin crepirten Horn-Viehes publicirte Patente ... Gegeben auf Unsrer Vestung Schwerin, den 22ten Julii 1750"

Im Jahre 1775 beklagte sich das Amt der Schuster über den Froner: Er hätte den Preis für das Rohleder in die Höhe getrieben, da er es nach auswärts verkaufen würde. Daraufhin verbot ihm der Magistrat, die Häute an fremde Händler zu verkaufen (50). Dagegen legte der Froner Einspruch ein, da er überall mehr Geld mit dem Verkauf verdienen könne, als wenn er sie an die hiesigen Lohgerber verkaufen würde (51). Diese Beschwerde wurde im Jahre 1789 nochmals wiederholt und behauptet, der Froner hätte mit einem Kaufmann in Röbel einen Vertrag abgeschlossen, ihm gegen einen Vorschuss von 200 Rt alle bei ihm anfallenden Kuh- und Rosshäute zu überlassen. Man war der Ansicht, das Güstrower Schusteramt hätte ein Vorkaufsrecht. Das herzogl. Gericht entschied jedoch 1789, es sei dem Froner freigestellt, sich das günstigste Angebot auszusuchen. Nur bei gleichen Bedingungen hätten die Güstrower Schuster den Vorzug (52).
Doch dafür kam es jetzt laufend zu Unstimmigkeiten über die Kadavergruben, die dem Froner von der Stadt angewiesen wurden. Die vor dem Mühlentor an der Landstraße gelegenen Aas- oder Schinderkuhlen verbreiteten inzwischen einen solchen schlechten Geruch, dass man sie 1783 aufgab und dem Froner einen neuen Platz in den Heidbergen anwies (53), der aber bereits 1789 wieder aufgeforstet wurde (54). Dafür erhielt er jetzt einen Platz im "Erdkuhlenholz" am Wege nach Suckow und Hohen Sprenz. Dieser Platz war dem Froner aber zu weit von der Stadt entfernt, da er den Transport nur mit einem Pferd durchführen müsse. Dafür wollte er lieber wieder zum Heidberg fahren (55). Es blieb ihm also nur noch der Weg zum "Erdkuhlenholz". Die alten Schinderkuhlen vor dem Mühlentor sollten jetzt für 50 Rt verkauft werden; stellten sie doch noch eine gute Einnahmequelle dar (56). Nach etlichen Jahren wurden die Schindergruben wieder geöffnet, die aufgefundenen Knochen zermahlen oder zerstoßen und an die Bauern zum Kalken ihrer Wiesen oder Äcker verkauft.
Wegen der vielen Beschwerden erhielt der Froner noch im gleichen Jahr eine neue Aas- und Schindergrube vor dem Gleviner Tor am "Neuen Torfwege" angewiesen (57), die jedoch keinen langen Bestand hatte, denn 1805 wurde bereits wieder ein neuer Platz vor dem Mühlentor "in der Holtzung" zugeteilt (58). Aber 1818 erhielt der Abdecker den Auftrag, die Kadaver in die Kuhlen bei der "Heide" (Gliner Heide) und am "Hasenhörn" zu bringen (59), bis es 1820 wieder ein Platz in den Heidbergen "in den Tannen" war. Der Weg von Mühl Rosin dorthin war aber so sandig, dass ihn kein Pferd bewältigen konnte (60).
Nach einer nochmaligen Verlegung zum "Hasenhörn" wurden neue Schindergruben 1850 wieder am Heidberge geöffnet (61).

Aus dem Jahre 1808 ist uns eine neue Preisvorschrift für das Beseitigen der Tierkadaver bekannt. Der Froner durfte jetzt für ein totes Vieh, das aus der Stadt entfernt werden musste, fordern:
- für ein Pferd, Kuh oder Ochsen – 16 Schillinge,
- für ein Schwein oder Hund – 8 Schillinge,
- für ein fremdes Pferd in der Stadt – 1 Rt.
Falls ein Tier auf dem Felde krepierte, so hatte er dem Boten 2 Schillinge zu zahlen.
Bei Seuchen-Vieh durfte er keine Gebühren fordern, sondern musste sich mit der abgezogenen Haut begnügen (62).

Im Jahre 1834 wurden die Preise völlig verändert. Der Froner durfte jetzt keine Gebühren für das Abholen der toten Tiere nehmen, dafür unterlagen alle Häuser der Stadt der sog. "Fronpflicht". Der Froner erhielt jetzt monatlich von der Stadt:
- von einem ganzen Hause – 1 Schilling,
- von ½ Haus – 1 Sechsling,
- von ¼ Haus – 1 Dreiling (63).

Im Verlaufe der nächsten Jahre änderte sich dieser Betrag der "Fronpflicht", die von der Stadt eingezogen und dem Froner bezahlt wurde. So betrug sie 1883 bereits:
- von einem ganzen Haus – 25 Pfg.
- von ½ Haus – 23 Pfg.
- von ¼ Haus – 6 ¼ Pfg (64).

Im Jahre 1891 änderten sich die Beträge auf:
- von einem ganzen Haus – 6 Pfg.
- von ½ Haus – 3 Pfg.
- von ¼ Haus – 2 Pfg.
- von ⅛ Haus – 2 Pfg (65).

Die Höhe der von jedem Hause der Stadt zu entrichtenden "Fronpflicht" war im Jahre 1896 neu festgelegt worden. Sie betrug jetzt vierteljährlich:
- für ein ganzes Haus – 6 Pfg.
- für ½ Haus – 3 Pfg.
- für ¼ Haus – 2 Pfg.
- für ⅛ Haus – 2 Pfg (66).

Für das Jahr 1899 hatte die Stadt die dem Froner zu zahlende Entschädigung, die "Fronpflicht", bereits in einer Summe festgelegt. Der Froner erhielt jetzt den Betrag von 232 Mark 4 Pfg. (67) und auch 1901 betrug der Betrag 235 Mark (68); im Jahre 1916 waren es bereits 274 Mark (69). Ab 1929 war die jährlich zu zahlende "Fronpflicht" auf 300 Mark festgelegt worden (70).

Zu erneuten Beschwerden verschiedener Einwohner der Stadt über die "unerträglichen Geruchsbelästigungen" war es im Jahre 1846 gekommen. Man beschuldigte den Froner, ganze Kadaver in sein Haus geschleppt zu haben, um auch die Knochen verwerten zu können (71). Als deshalb das Großherzogl. Amt im Jahre 1859 einen neuen Erbpachtvertrag mit dem Besitzer Joachim Heinrich Heiden (BILD 1),  (78) abschloss, wurde die Verlegung des Fronerei-Betriebes aus der Stadt und der Wiederaufbau auf einem 300 Quadrat-Ruthen (etwa 1 Morgen) großen Gelände der an der "Montagskoppel" (etwa 1100 m nördlich der Neukruger Chaussee in Höhe der Abzweigung der Straße nach Primerburg) festgelegt (72).




Abb. 2. Lage der Frohnerei auf der "Montagskoppel"



Abb. 3. Entwicklung der Frohnerei um 1904

 

Dem Froner wurde das Eigentum an den Gebäuden an der "Schnoientorschen Stadtmauer" und im Mühlenfeld an der "Montagskoppel" überlassen. Dagegen verpflichtete sich der Erbpächter, auf dem ihm überlassenen Ackerstück die für einen Fronerei-Betrieb erforderlichen Gebäude zu errichten und den Betrieb noch bis Ende des Jahres im ganzen Umfange dorthin zu verlegen. Bei Erfüllung dieser Verpflichtungen verzichtete der Magistrat auf die seit 1634 geforderte 6 Fuß tiefe Verscharrung der Kadaver und gestattete dem Pächter, alle Tierreste nach seinem Ermessen zu verwenden (73). Man hatte inzwischen erkannt, dass aus den Tierkörpern noch wertvolle Rohstoffe gewonnen werden konnten, wie Seife, Fette, Gelatine, Fleisch- und Knochenmehl. Dafür hatte er jedem Anzeiger von gefallenem Vieh in der Stadt oder den Vorstädten einen Botenlohn in Höhe von 6 Schilling zu zahlen (74). Trotzdem musste sein Nachfolger 1880 den Betrieb wegen Zahlungsunfähigkeit aufgeben (75).

Im Jahre 1912 erweiterte der Pächter Gustav Nürnberg die Fronerei zu einer modernen thermo-chemischen Tierkörper-Verwertungsanlage, die 1914 nochmals erweitert wurde, um auch Seuchenvieh verarbeiten zu können. Die dem hohen Schornstein dieser Anlage entströmenden "Gerüche" ließen bei günstigem Wind die Fronerei bereits aus großer Entfernung erahnen und werden manchem unserer älteren Einwohner noch in Erinnerung sein.
Die Witwe des letzten Pächters verkaufte dann 1934 die Fronerei mit allen Gebäuden für 39 000 RM. an den Freistaat Mecklenburg, Ministerium des Innern. Die Stadt Güstrow verzichtete auf die ihr zustehende Befugnisse, einen eigenen Froner anzustellen und auf ihre Ansprüche aus dem Erbpachtvertrag von 1859, wohingegen der Freistaat sich verpflichtete, die Entsorgung der gefallenen Tiere zu übernehmen.
Im Jahre 1941 wurde nochmals über den Neubau einer Fronerei verhandelt. Die Stadt hatte sich bereits mit den Landkreisen Güstrow und Wismar über einen Standort in dem Stadtforst Kirch Rosin geeinigt, als der weitere Kriegsverlauf alle Planungen unmöglich machte.

Nach diesen Berichten über die Tätigkeit des Froners und Abdeckers der Stadt Güstrow ergibt sich ein Bild, das an den Zustand eines großen Dorfes erinnert mit Misthaufen vor den Türen und herumlaufenden Schweinen, die darin herumwühlen. Damit ist aber auch gleichzeitig die Bedeutung des Froners für die Stadtbewohner erkennbar. Auch in Güstrow war es, wie auch in anderen Städten, in dieser Zeit Gewohnheit geworden, tote Katzen und Hunde, später auch Schweine, einfach auf die Straßen und Gassen zu werfen. In süddeutschen Städten waren teilweise für die Einhaltung der Sauberkeit des Marktplatzes besondere "Mistrichter" eingesetzt. Im Laufe der Zeit wurde die Arbeit des Froners jedoch immer schwieriger, da die Bürger der Stadt zwar noch Vieh, besonders Schweine, hielten, aber immer weniger über eigene Wagen, Pferde und Fuhrknechte verfügten. Damit wurde die Stadt immer mehr für die Sauberkeit in den Straßen selbst zuständig, eine Aufgabe, die ursprünglich dem Froner übertragen war. Später beschränkte sich dessen Aufgabe alleine auf die Beseitigung des toten Viehes, während die Reinigung der Straßen alleine Aufgabe der Einwohner und der Stadt blieb.
Von besonderer Bedeutung war jedoch die Beseitigung der Tierkadaver aus der Stadt und ihre Beseitigung. Die hierbei immer wieder aufgetretenen Schwierigkeiten zeigen die weitgehend herrschende Gleichgültigkeit und Unkenntnis der Bürger gegenüber diesem Problem; lag hier doch – neben der Verschmutzung des Trinkwassers – die entscheidende Ursache für die immer wieder ausbrechenden Seuchen unter Menschen und Vieh. Doch man störte sich anscheinend mehr an den schlechten Gerüchen, als an der Infektionsgefahr und der Verbreitung von Krankheiten und Seuchen. Erst im 18. / 19. Jh. scheinen sich hygienische Vorstellungen langsam auch bei unseren Bürgern durchzusetzen (76).





Bekannte Namen der Pächter:


1589 - 1601

  -  Caspar Hoffmann (Hoveman)

1604

  -  Claus Carstens

1606 - 1608

  -  Jost N.

1617

  -  Samuel Hoffmann

1610 - 1619

  -  Ciriacus N.

1624

  -  Claus Lowsen

1625

  -  Carsten Haker

1625 - 1628

  -  Berndt Koch

1631 - 1632

  -  Carsten Gahr

1633

  -  Johann N.

1635 - 1663

  -  Michael Martin Kedener

1640

  -  Jürgen Gebhard (?)

1663 - 1669

  -  Hans Schmidt

1678

  -  Jürgen Everß

1678 - 1711

  -  Jürgen Gebhard

1711 - 1716

  -  Witwe Gebhard (Catharina Elisabeth Claesen)

1680 - 1736

  -  Martin Koch (verheiratet mit Margarete Elisabeth Gebhardt)

1717 - 1753

  -  Martin Erhard Gebhard

1753 - 1759

  -  Christoff Gottfried Bachmann

1759 - 1763

  -  Johann Adam Friedrich

1763 - 1772

  -  Friedrich Ludwig Hermann Glaser

1772 - 1773

  -  Witwe Glaser (Christina Maria Schultz)

1773 - 1783

  -  Paul Christoff Timner

1783

  -  Bachmann

1787

  -  Witwe Timner (verw. Glaser)

1788 - 1816

  -  Johann Ludwig Hermann Glaser

1818

  -  Witwe Glaser

1834 - 1838

  -  August Ebel

1838 - 1857

  -  Friedrich Johann Heiden

1857 - 1670

  -  Joachim Heinrich Heiden  (BILD)  (78)

1870 - 1877

  -  Carl Buhr

1877 - 1880

  -  Theodor Berning

1880 - 1886

  -  Julius Gumpel

1883 - 1885

  -  F. Rahe (Verwalter)

1886 - 1892

  -  Gustav Gottschalk

1892 - 1902

  -  August Stöffen

1902 - 1906

  -  Ferdinand Meincke

1906 - 1928

  -  Gustav Nürnberg

1928 - 1934

  -  Witwe Nürnberg, geb. Rackow

 

 




Pächter: Joachim Heinrich Heiden



Abb. 4. Joachim Heinrich Heiden und seine Frau Elisabeth Sabina

Das Ehepaar hatte 14 Kinder, wovon 12 (zwei Mไdchen und zehn Jungs) überlebten. Auf deren Ausbildung legte Joachim Heiden großen Wert. Eine Tochter wurde Lehrerin. Die andere stand als Gouvernante in Diensten einer adligen Familie in Sankt Petersburg, wo sie jung an Darmverschlingung verstarb. Alle zehn Söhne erlernten ein Handwerk. Willi wurde Konditormeister in Berlin und Charles (Onkel Karl) hatte einen Frisiersalon in der Schweriner Werderstraße. Im selben Hause befand sich das Schuhgeschäft seines Bruders, des Schuhmachermeisters Friedrich-Franz Heyden. Der verdankte seinen Vornamen dem Umstand, das 12. Kind gewesen zu sein, weswegen der Gro฿herzog die Patenschaft übernommen hatte. Bei ihm, der nie verheiratet war, verbrachte Mutter Lisette ihren Lebensabend.
Bernhard Heyden erlernte das Schmiedehandwerk. Auf der Wanderschaft kam er als Geselle nach Buchholz zu Meisting Ludwig Geertz, der gerade seine beiden Söhne - 12 und 14 - hatte begraben müssen (Typhus). Vier Töchter hatte er noch und keinen Nachfolger, der Schmiede und Gastwirtschaft, die seit ca. 1660 von der Familie betrieben wurden, fortzuführen. Bernhard Heyden verliebte sich so in Tochter Bertha Geertz, heiratete sie und blieb. 1889 legte er seine Meisterprüfung in Rostock ab und entrichtete fortan allmonatlich symbolische "poor Pennings Pacht" an den herzensguten Schwiegervater Ludwig Geertz.
Bernhard Heyden verstarb bereits 65jährig 1928 an Blutvergiftung - Folge eines Arbeitsunfalls in der Schmiede. Ihr Hausarzt hatte zu spät die Sepsis erkannt, der noch hinzugerufene Rostocker Professor Gülzow, der im Deutsch-Französischen Krieg Stabsarzt gewesen war und ihnen zu einer "Buddel Französ`schem Cognac" riet - "Helpt dat nich, denn schaad`t dat nich!" konnte nichts bessern und auch der letzte Rettungsanker die kräuterkundige Mutter eines Röbeler Ackerbürgers Oll Fru Hennings konnte mit ihrem "Gääl Göllings un Gaussmolt"- Ringelblumen und Gänseschmalz nichts mehr bewirken.
Bernhard Heyden fasste in seinem ganzen Leben nie ein Kartenspiel an, das hatte er sich geschworen, jedoch blieb er in seiner Funktion als Buchholzer Wirt der Drei Linden vom "Gesangsbuch des Teufels" - dem Kartenspiel wohl nicht immer verschont.
Bernhard und Bertha hatten zusammen drei Kinder: Erich, Conrad und Hertha. Erich wurde als Angehöriger des Großherzoglichen Leibregimentes Nr. 89 im Jahr 1914 vor Esterney von einer Granate getötet. Der feinsinnige junge Mann wollte eigentlich Tierarzt werden und war Einjährig-Freiwilliger. In jugendlich-patriotischem Überschwang wollte er unbedingt "einrücken", was Onkel Franz zu verhindern versuchte. Um seinen Lieblingsneffen vom Kriegsdienst zu befreien, nutzte er seine Patenschafts-Stellung, um bei seinem Patenonkel, dem Großherzog, diesbezüglich eine Audienz zu erwirken. Diese wurde ihm jedoch abschlägig beschieden. So buk er eine Torte mit dem aufgespritzten Satz "zum Einzug ins Felde" und ließ damit von einem befreundeten Fotografen ein Abschiedsbild knipsen.
Conrad übernahm die Schmiede und Hertha (1898-1987) betrieb die Gastwirtschaft. Jürgen M. Reupricht übernahm sie - zwanzigjährig - 1977 von seiner Großtante. Er betreibt noch heute (2016) den Gasthof & Colonialwarenhandlung "Zu Den Drei Linden" in Buchholz / Müritz. Ihm sind auch dankenswerterweise diese Informationen zur Familie zu verdanken.




Quellen- und Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis


 - StA = Güstrower Stadtarchiv: div. Urkunden, Register, Gerichts-, Rats-, Protokoll-, Kไmmerei-, Schoss- und Bruchbücher der Stadt
 - LHAS (LHA, MLHAS) = Landeshauptarchiv in Schwerin
 - Regesten (Auszüge) = Sammlung von zumeist unveröffentlichten Urkunden, StA; S.A. Regesten im LHAS
 - MJB = Jahrbücher des Vereins für Mecklenburgische Geschichte und Altertumskunde, 1835-1940, Bd. 1 - 104, im Bestand des LHAS
 - MUB = Mecklenburgische Urkundenbücher, Bd. I. - XXV., im Bestand des LHAS

 - Engel, Evamaria. Die deutsche Stadt des Mittelalters, München 1993
 - Hering, Richard. Beiträge zur Geschichte d. Stadt, (handschriftliche Manusskripte) Bd. I-VI., StA
 - Kühnel, Harry. Alltag im Spätmittelalter, Graz / Wien / Köln 1996

 





Quellenverzeichnis

1  Maßnahmen gegen Pest, Cholerra, Pocken und andere Seuchen vom 21.05.1555, StA

2  Mastaler, Wilhelm. Der Güstrower Scharfrichter und die "Hexenprozesse", Manuskript im StA bzw. Beitrag auf der eigenen Homepage LINK

3  Maßnahmen gegen Pest, Cholerra, Pocken und andere Seuchen vom 09.08.1777, StA

4  Ausgabe Register von 1535, StA

5  Rats-Register von 1548, StA

6  Register zum Bau des Galgens, 1548, "Vor die Bodeley zu bauen: 58 fl, 15 ฿l", auch schon 1547 eine Summe von: 54 fl, 10 ฿l, 3 Wit. StA

7  Maßnahmen gegen Pest, Cholerra, Pocken und andere Seuchen vom 21.05.1555, StA

8  Froner und Galgen vom 17.01.1589, StA

9  Ausgabe Register von 1535, StA

10  Rats-Register, 1608, StA

11  Ratsprotokoll vom 07.02.1606, StA

12  Rats-Register von 1615 / 16, StA

13  Rats-Register von 1619, StA

14  Rats-Register vom 17.04.1641, StA

15  Ausgabe Register von 1666, StA

16  Ratsregister vom 06.07.1636, StA

17  Ausgabe Register vom 19.07.1754, StA

18  Ausgabe Register vom 11.06.1755, StA

19  Ausgabe Register vom 20.07.1767 und 05.02.1768, StA

20  Ausgabe Register vom 14.03.1768, StA

21  Ausgabe Register vom 19.03.1768, StA

22  Ausgabe Register vom 18.08.1768, StA

23  Ausgabe Register vom 15.08.1776, StA

24  Ausgabe Register vom 05.09.1871 und 25.02.1880, StA

25  Rats-Register vom 15.04.1643, StA

26  Bürgerausschuss Protokoll vom 13.05.1681, StA

27  Ausgabe Register vom 04.02.1685, StA

28  Maßnahmen gegen Pest, Cholera, Pocken und andere Seuchen vom 21.05.1555, StA

29  Rats-Register vom 23.03.1648, StA

30  Ausgabe Register vom 06.09.1676, StA

31  Ausgabe Register vom 10.08.1680, StA

32  Ausgabe Register vom 11.08.1580, StA

33  Ausgabe Register vom 30.02.1684, StA

34  Sammlung von Statuten, Local - Verordnungen und Nachrichten, Bd. III. vom 17.04.1837, StA

35  Pfarr- und Domkirche vom 28.12.1806, StA

36  Ausgabe Register vom 28.09.1752, StA

37  Ausgabe Register vom 13.07.1839, StA

38  Ausgabe Register vom 01.03.1934, StA

39  Scharfrichter und Froner vom 09.08.1777, StA

40  s.a. Ausgabe Register vom 31.05.1555, StA

41  Rats-Register vom 23.07.1617, StA

42  Rats-Register vom 20.09.1637, StA

43  Ausgabe Register vom 29.09.1639, StA

44  Ratsregister vom 26.10.1537, StA

45  Ausgabe Register vom 21.07.1680, StA

46  Ausgabe Register vom 11.08.1680, StA

47  Ausgabe Register vom 30.02.1684, StA

48  Landtagsakten vom 25.02.1713, StA

49  Ausgabe Register vom 07.04.1713, StA

50  Rats-Register vom 16.10.1772, StA

51  Ausgabe Register vom 28.01.1777, StA

52  Stadtangelegenheiten vom 21.11.1789, StA

53  Ausgabe Register vom 01.09.1783, StA

54  Ausgabe Register vom 04.08.1787, StA

55  Ausgabe Register vom 07.11.1787, StA

56  Verkauf einiger Äcker und Freiheiten vom 07.02.1788, StA

57  Ausgabe Register vom 09.05.1788, StA

58  Ausgabe Register von 1805

59  Ausgabe Register vom 19.01.1818, StA

60  Ausgabe Register vom 13.03.1820, StA

61  Ausgabe Register vom 01.01.1850, StA

62  Ausgabe Register, etwa 1808

63  Ausgabe Register vom 08.07.1834, StA

64  Ausgabe Register von 1883

65  Ausgabe Register von 1891

66  Ausgabe Register vom 07.09.1896, StA

67  Ausgabe Register von 1899

68  Ausgabe Register von 1901

69  Ausgabe Register von 1916

70  Ausgabe Register von 1939

71  Ausgabe Register vom 17.08.1846, StA

72  Ausgabe Register vom 29.10.1859, StA

73  Ausgabe Register vom 24.03.1859, StA

74  Ausgabe Register vom 21.07.1860, StA

75  Ausgabe Register vom 12.04.1880, StA

76  Kühnel, Harry. Alltag im Spätmittelalter, Graz / Wien / Köln 1996

78  Joachim Heinrich Heiden war ein Sohn von Johann Heiden - um 1797 bereits erwähnt; er war zunächst Bleichergehilfe vor dem Mühlentor, dann Pächter der Bleiche und später zudem noch Froner und Erbfronereibesitzer).
Joachim Heinrich Heiden (später Heyden) war Meister des löblichen Bäckeramtes zu Güstrow. Er war verheiratet mit Elisabeth Sabina ("Lisette"), geborene Kars und übernahm die Geschäfte seines Vaters und führte sie fort.
Die Fronerei musste er schließlich wegen Zahlungsunfähigkeit aufgeben. Er verließ Güstrow vor 1880 "als Ackersmann". Er zog nach Malchow und betrieb auf der Klosterseite der Inselstadt die Abdeckerei und wohl auch eine Schenke. Dort verstarb er im Alter von 65 Jahren "an Blasenleiden".
Was war jedoch der Grund f&uum;r seine Aufgabe? Zum einen musste die Fronerei verlegt werden. Dazu bekam er zwar das neue Grundstück geschenkt, musste aber alle erforderlichen Gebäude und Anlagen aus eigener Tasche errichten. Somit liegt nahe, dass er allein damit schon finanziell sehr belastet war. Desweiteren war Joachim Heiden aber auch spielsüchtig und verzockte das einst üppige väterliche Erbe letztlich beim Kartenspiel. MEHR zur Familie: siehe unter (BILD 1)

 





Verzeichnis der Abbildungen

Abb. 1  Straßenkehrer, Hausbuch der Mendelschen Zwölfbrüdertstiftung, Nürnberg, Mendel I, Amb. 317.2, Folio 55r

Abb. 2  Lage der Frohnerei auf der "Montagskoppel", Ausschnitt aus einer Karte vom Stadt- und Cämmereigebiet von Güstrow, gezeichnet 1873, StA

Abb. 3  Ausschnitt aus einer Wanderkarte von Güstrow und Umgebung um 1904, Pulchra Druck von C.G. Blanckertz, Düsseldorf, StA

Abb. 4  Pächter Joachim (Achim) Heinrich Heiden (später Heyden) und seine Frau Elisabeth Sabina ("Lisette"), geborene Kars. Er verstarb in Malchow im Alter von 65 Jahren "an Blasenleiden". Seine Frau überlebte ihn um gut zwanzig Jahre. Sie verstarb in Schwerin bei einem ihrer Söhne.





 

 




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